Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen informiert im Gesetzesblatt vom 22.03.2020 über das in §2 Abs.2 beschriebene Besuchsverbot in Pflegeeinrichtungen und Wohnformen der Eingliederungshilfe im Sinne des Infektionsschutzes.
So müssen auch wir in unseren Wohnhäusern darauf bestehen, Besuche nur aus medizinischen oder ethisch-sozialen (z.B. bei Palliativpatienten) Gründen zu erlauben.
Herzlichen Dank für Ihr Verständnis.