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Neue Besuchsregelungen – wir brauchen Zeit für eine verantwortungsvolle Umsetzung

Gerade in unseren Wohn­häusern müssen wir die Lockerungen vorsichtig, mit Zeit und ver­antwortungsvoll umsetzen, da eine mögliche Ansteckung mit dem Virus auf einen Schlag viele Menschen – Bewohnerinnen und Bewohner sowie Mitarbeitende – betreffen könnte. Besucher tragen damit eine Ver­antwortung nicht nur für sich selbst und die eigenen Angehörigen, sondern für ein ganzes Wohnhaus.

Neue Besuchsregelungen – wir brauchen Zeit für eine ver­antwortungsvolle Umsetzung

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) hat am 5. Mai die Aufhebung des Besuchsverbots für Einrichtungen der Eingliederungshilfe ab dem 10. Mai ver­kündet. Natürlich ist die Idee schön, Eltern und Familien gerade am Muttertag ein Wiedersehen mit ihren Kindern und Angehörigen ermöglichen zu wollen. Auch wir als Lebenshilfe sind sehr daran interessiert, Schritt für Schritt ein Stück Normalität in den Alltag einkehren zu lassen – allerdings durchdacht und ver­antwortungsvoll.

Bisher konnten wir das Virus durch unsere Schutzmaßnahmen aus den meisten Häusern fernhalten. In einer Einrichtung ist es jedoch zu einer Infizierung gekommen, die mehrere Bewohnerinnen und Bewohner sowie Mitarbeitende betroffen hat. Eine Bewohnerin musste aufgrund ihrer COVID-19-Erkrankung in das Kreiskrankenhaus Greven­broich eingeliefert und auf die Intensivstation gebracht werden. Zu unserer großen Trauer und Bestürzung ist sie dort nach fünf Wochen ver­storben, ohne vorher noch einmal Kontakt zu einer ihr nahestehenden Person gehabt zu haben. Ihr Tod liegt erst eine Woche zurück. Ein weiterer infizierter Bewohner befindet sich nach wie vor im Krankenhaus und wir können nichts tun, außer zu hoffen, dass es ihm bald besser geht. Diese Umstände lassen uns daran zweifeln, dass die neuen und sehr kurzfristigen Entscheidungen des MAGS zum jetzigen Zeitpunkt ver­antwortbar sind. Wir möchten unserer großen Sorge Ausdruck ver­leihen, dass die Menschen in unseren Häusern durch zu schnelle Lockerungen gefährdet werden und dies fatale Folgen mit sich bringen kann.

Begründet werden die neuen Besuchsregelungen von Seiten des Ministeriums mit der für die Bewohnerinnen und Bewohner drohenden Gefahr seelischen Leids durch soziale Isolation. Dazu stellen wir fest, dass unsere Mitarbeitenden es seit sieben Wochen durch hohes Engagement und Kreativität schaffen, die Bewohnerinnen und Bewohner gut durch diese Zeit zu bringen. Soziale Isolation ist in unseren Einrichtungen glücklicherweise nicht gegeben, der Zusammenhalt ist groß und wird durch gemeinsame Aktivitäten gestärkt.

Eine generelle Änderung der Besuchsregelung muss gut geplant und individuell zugeschnitten auf die einzelnen Einrichtungen erfolgen. Laut Erlass sollen „separate Besuchsareale, entsprechende Schutzkleidung und ein Screening der Besucherinnen und Besucher“ gewährleistet sein. Besonders der letzte Punkt bedeutet einen enormen Personalaufwand, den wir in der Kürze der Zeit nicht leisten können. Richtigerweise wird in dem Schreiben des Ministeriums ebenfalls darauf hingewiesen, dass die Beiräte der Wohn­häuser in die Vorbereitung der neuen Besuchsregelungen einbezogen werden müssen. Auch diese Einbindung braucht einen gewissen Vorlauf. Ebenso möchten wir die Bewohnerinnen und Bewohner auf die Besuche vorbereiten, die anders ablaufen werden, als sie es vor der Krise gekannt haben.

Daher werden wir sehr zeitnah gemeinsam nach den Vorgaben des Ministeriums Regelungen schaffen. In dieser Zeit werden die Bewohnerinnen und Bewohner auch noch nicht wieder in die Werk­stätten gehen. Unsere Aufgabe ist es, einen entsprechenden Besuchs- und Hygieneplan bis zum 26. Mai zu erstellen, den wir auch der zuständigen WTG-Behörde vorlegen müssen. Diese – und auch andere Ver­bände (s. Veröffentlichung in der Rheinischen Post vom 07.05.2020) - hat bereits Ver­ständnis und Zustimmung zu unseren Überlegungen bezüglich der neuen Besuchsregelungen mitgeteilt. Als Orte für ein Wiedersehen zwischen Angehörigen und den Menschen in unseren Einrichtungen könnten unsere Gärten und Außenanlagen genutzt werden. Die Möglichkeit, Besuche in speziell dafür vorgesehenen Containern mit Trennscheiben stattfinden zu lassen, halten wir für die Menschen in unseren Einrichtungen für nicht sinnvoll. Vielen von ihnen wird es kaum ver­mittelbar sein, dass sie ihre Angehörigen nur durch eine Glaswand sehen dürfen.

Wir wissen, dass sich viele Angehörige wünschen, ihre Familienmitglieder möglichst bald wiederzusehen. Das ist nach der langen Zeit, die diese Krise bereits anhält, absolut nachvollziehbar. Wir bitten dennoch um Ver­ständnis, dass wir Zeit benötigen, um die Umsetzung der Besuche gut zu planen – wir arbeiten bereits mit Hochdruck daran. Gerade in unseren Wohn­häusern müssen wir die Lockerungen vorsichtig und ver­antwortungsvoll umsetzen, da eine mögliche Ansteckung mit dem Virus auf einen Schlag viele Menschen – Bewohnerinnen und Bewohner sowie Mitarbeitende – betreffen könnte. Besucher tragen damit eine Ver­antwortung nicht nur für sich selbst und die eigenen Angehörigen, sondern für ein ganzes Wohnhaus.

Für Zusammentreffen außerhalb der Einrichtungen gibt es seit dem 9. Mai entscheidende Veränderungen gegenüber der vorherigen Praxis: Bewohnerinnen und Bewohner von Wohnformen der Eingliederungshilfe können die Einrichtung grundsätzlich bei Beachtung der allgemeinen Infektionsschutzstandards ohne Einschränkung ver­lassen. Sie können dies auch in Begleitung einer oder zweier Personen, mit denen sie nicht in häuslicher Gemeinschaft leben, vornehmen. Diese Veränderung erlaubt auch Angehörigen, Bewohnerinnen und Bewohner aus dem Wohnhaus abzuholen, eine gewisse Zeit miteinander, außerhalb des Wohnhausgeländes und unter der Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln (Abstand von 1,50 Meter einhalten, Tragen einer Gesichtsmaske), zu ver­bringen.

Nach der Erstellung unserer Hygiene- und Besuchsregelungen sowie der dazugehörigen Organisation gilt für Besuche und Abholungen der Bewohnerinnen und Bewohner für die Angehörigen:

  • Abholung bzw. Besuch nur nach vorheriger Terminabsprache mit der Einrichtung
  • Persönliche Aufklärung über Hygiene- und Besuchsregeln durch einen Mitarbeitenden des Wohnhauses
  • Gemeinsam mit einem Mitarbeitenden muss vor dem Zusammentreffen ein Fragebogen (Angaben zur eigenen Person und dem eigenen Gesundheitsstatus/Erkältungssymptome) ausgefüllt und unterschrieben werden

Wir bitten die Angehörigen dringend, auf diese Maß­nahmen zu achten, um die Gefahr, das Virus in unsere Einrichtungen zu bringen und potentiell alle darin lebenden und arbeitenden Menschen zu gefährden, zu minimieren.

Die jeweiligen Einrichtungsleiter werden sich umgehend mit den Angehörigen in Ver­bindung setzen und sie über die Planungen der neuen Regelungen informieren. Wir danken allen Angehörigen sehr herzlich für ihre Geduld und die gute Zusammenarbeit in diesen herausfordernden Zeiten.