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Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung – Unterstützung für Kinder und Jugendliche in besonderen Lebenslagen

Die sozialpädagogische Einzelbetreuung bietet jungen Menschen, die aufgrund persönlicher, familiärer oder sozialer Herausforderungen Hilfe benötigen, eine intensive und individuelle Unterstützung. Ziel ist es, junge Menschen in ihrer Entwicklung zu fördern, ihre Lebenssituation zu ver­bessern und neue Perspektiven zu schaffen. Unsere Fachkräfte bieten gezielte Hilfe zur Selbst­hilfe, fördern die sozialen Kompetenzen und begleiten die Jugendlichen auf ihrem Weg zur Ver­selbst­ständigung.

Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung bieten wir nach §27 i.V.m. und §35 SGB VIII an.

Unsere Unterstützung- Was wir leisten

  • Individuelle, intensive Begleitung im Alltag
  • Unterstützen bei der Bewältigung von Krisen, Konflikten und Herausforderungen
  • Förderung der persönlichen und sozialen Entwicklung
  • Stärkung der Selbst­ständigkeit und Eigenverantwortung
  • Hilfestellung bei schulischen, beruflichen und sozialen Herausforderungen
  • Unterstützung bei der Kontaktaufnahme mit Schulen, Behörden, Ärzten etc.

Für wen ist die Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung geeignet?

Dieses Angebot richtet sich an:

  • Jugendliche, die aufgrund von Krisen, Konflikten oder Ver­haltensauffälligkeiten Unterstützung benötigen
  • Junge Menschen, die in ihrer persönlichen und sozialen Entwicklung gestärkt werden sollen
  • Jugendliche mit Schwierigkeiten in der Schule, im sozialen Umfeld oder bei der Integration in den Alltag

Der Weg zur Intensiven Sozialpädagogischen Einzelbetreuung

Die Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung ist ein ambulantes Angebot der „Hilfe zur Erziehung“ gemäß § 27 SGB VIII des Kinder- und Jugendhilfegesetzes.

  1. Eltern oder Erziehungsberechtigten stellen einen Antrag auf „Hilfe zur Erziehung“ beim Jugendamt.
  2. Nach Bewilligung des Antrags erfolgt eine gemeinsame Abstimmung zwischen Jugendamt, Fachkräften und Familie, der die individuellen Hilfen und Ziele festlegt.
  3. Fachkräfte mit pädagogischer Aus­bil­dung übernehmen die Betreuung und Unterstützung der Jugendlichen.