LEBENSRaum

für Menschen mit Behinderung

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Gemeinschaftliches Wohnen

Rund 220 Menschen mit Be­hin­derung haben in unseren insgesamt acht Wohn­häusern im Rhein-Kreis Neuss ein Zuhause. Eine individuelle Betreuung, Pflege und Begleitung ist für alle gegeben – unabhängig des Alters oder Assistenzbedarfs.

So denken wir

Die Wohneinrichtungen der Leben und Wohnen gGmbH ermöglichen Menschen mit Be­hin­derung gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft teilzunehmen. In Anlehnung an die UN-Behinderten­rechts­konvention und das Bundes­teil­habe­gesetz setzen wir uns für ihre Teilhabe in allen Lebens­bereichen ein.

So wohnen wir

Unsere Wohn­häuser liegen zentral in ver­schiedenen Gemeinden im Rhein-Kreis Neuss. Mit guten Anbindungen an das öffentliche Ver­kehrsnetz und der vorhandenen Infrastruktur (Ärzte, Einkaufs­mög­lich­keiten, Kirche, Freizeit­ein­richtungen u.a.) sind sie eingebunden in das öffentliche Leben.

Unsere Häuser sind Einrichtungen der Begegnung.

Sozialraumorientierte Angebote ermöglichen den Bewohnern, aktiv am Leben in der Gemeinde teilzunehmen. Sie sind gut integriert, haben Kontakte zu Nachbarn, Kirchengemeinden, Ver­einen und anderen Initiativen.

Eine ansprechende räumliche Gestaltung, familiäre Atmosphäre, emotionale Geborgenheit und größtmögliche persönliche Entfaltungsfreiheit jedes einzelnen Bewohners machen das Leben in unseren Wohn­häusern – sowohl im privaten Wohn­bereich als auch im gemeinschaftlichen Leben in der Gruppe – aus.

So leben wir

Aktives Gestalten ihres Alltags und immer wiederkehrender Aufgaben und Angebote einer sicheren Tagesstruktur bieten den Bewohnern Sicherheit, Ver­lässlichkeit und Halt. Menschen, die nicht arbeiten gehen, können bei uns ihren Alltag aktiv gestalten, Abwechslung erfahren und neue Dinge ausprobieren.

Der einzelne Mensch wird dabei – im Rahmen des personenzentrierten Ansatzes – in seinem gesamten Lebensalltag begleitet.

BTHG – Was ist zu tun?

BTHG: Informationen und Hilfestellungen für gesetzliche Betreuer in Bezug auf die Veränderungen im stationären Wohn­bereich zum 1. Januar 2020 finden Sie in dieser Broschüre