Beirat

Das Wohn- und Teilhabe-Gesetz (WTG) regelt unter anderem die Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte der Bewohner eines Wohnhauses.

Jedes unserer Wohn­häuser hat einen Beirat. Die Arbeit der Beiräte ist sehr wichtig, hier wird Selbst­bestimmung und Partizipation umgesetzt und gelebt.

Im Beirat des Wohnhauses arbeiten jeweils drei von den Bewohnern gewählte Ver­treter, die sich für die Interessen aller Mitbewohner des Hauses einsetzen. Bei ver­schiedensten Anliegen hilft der Beirat und arbeitet ver­trauensvoll mit der Einrichtungsleitung zusammen. Der Beirat bestimmt mit.

In den monatlichen Sitzungen wird regelmäßig über die Bereiche Ver­pflegung, Freizeitgestaltung, Hausordnung, Wünsche und Beschwerden gesprochen.

Der Beirat ist in allen Belangen des Hauses gefragt und wirkt mit.