Beirat
Das Wohn- und Teilhabe-Gesetz (WTG) regelt unter anderem die Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte der Bewohner eines Wohnhauses.
Jedes unserer Wohnhäuser hat einen Beirat. Die Arbeit der Beiräte ist sehr wichtig, hier wird Selbstbestimmung und Partizipation umgesetzt und gelebt.
Im Beirat des Wohnhauses arbeiten jeweils drei von den Bewohnern gewählte Vertreter, die sich für die Interessen aller Mitbewohner des Hauses einsetzen. Bei verschiedensten Anliegen hilft der Beirat und arbeitet vertrauensvoll mit der Einrichtungsleitung zusammen. Der Beirat bestimmt mit.
In den monatlichen Sitzungen wird regelmäßig über die Bereiche Verpflegung, Freizeitgestaltung, Hausordnung, Wünsche und Beschwerden gesprochen.
Der Beirat ist in allen Belangen des Hauses gefragt und wirkt mit.