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Verwaltungsrat

Bei der „Leben und Wohnen – Lebenshilfe Rhein-Kreis Neuss gGmbH“ ist neben der Gesellschafterversammlung und der Geschäftsführung der Ver­waltungsrat als Organ der Gesellschaft installiert. Die Mitglieder und der Vorsitzende des VWR werden für die Dauer von fünf Jahren berufen und arbeiten ehrenamtlich. Ver­waltungsrat und Geschäftsführung arbeiten bei der Führung der Gesellschaft kooperativ und ver­trauensvoll zusammen. Zum Aufgabengebiet des Ver­waltungsrates gehört die Kontrolle der Geschäftsführung. In regelmäßigen Sitzungen wird der Ver­waltungsrat über die aktuellen Entwicklungen in der Gesellschaft informiert und hat die Gelegenheit zur Mitwirkung. Ein Prüfungsbericht des durch den Ver­waltungsrat beauftragten Wirtschaftsprüfers wird jährlich vorgelegt und ver­abschiedet. Der Ver­waltungsrat unterstützt durch seine Mitwirkung die Geschäftsführung bei der Ausgestaltung und Weiterentwicklung der gGmbH.