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Verwaltungsrat
Bei der „Leben und Wohnen – Lebenshilfe Rhein-Kreis Neuss gGmbH“ ist neben der Gesellschafterversammlung und der Geschäftsführung der Verwaltungsrat als Organ der Gesellschaft installiert. Die Mitglieder und der Vorsitzende des VWR werden für die Dauer von fünf Jahren berufen und arbeiten ehrenamtlich. Verwaltungsrat und Geschäftsführung arbeiten bei der Führung der Gesellschaft kooperativ und vertrauensvoll zusammen. Zum Aufgabengebiet des Verwaltungsrates gehört die Kontrolle der Geschäftsführung. In regelmäßigen Sitzungen wird der Verwaltungsrat über die aktuellen Entwicklungen in der Gesellschaft informiert und hat die Gelegenheit zur Mitwirkung. Ein Prüfungsbericht des durch den Verwaltungsrat beauftragten Wirtschaftsprüfers wird jährlich vorgelegt und verabschiedet. Der Verwaltungsrat unterstützt durch seine Mitwirkung die Geschäftsführung bei der Ausgestaltung und Weiterentwicklung der gGmbH.