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Sozialpädagogische / Heil­päda­gogische Familienhilfe (SPFH / HPFH) – intensive Hilfe zur Erziehung

Ziel der Sozialpädagogischen / Heil­päda­gogischen Familienhilfe ist es, durch Hilfe zur Selbst­hilfe und ressourcenorientiert Strukturen für ein harmonisches Zusammenleben zu erarbeiten. Unser Team berät und begleitet Familien und steht den Familien bei der Bewältigung von Alltagsproblemen genauso zur Seite wie bei der Lösung von Konflikten und Krisen.

Wir bieten diese Familienhilfe im Rahmen des §27 i.V.m. und §31 an.

Unsere pädagogischen Fachkräfte

  • unterstützen und geben Anleitung in Erziehungsfragen und suchen die Familie Zuhause auf,
  • geben konkrete Hilfen im Alltag,
  • stärken die Erziehungskompetenz der Eltern durch Beratung,
  • geben Hilfen bei Fragen rund um die Be­hin­derung und Auffälligkeit des Kindes,
  • unterstützen Familien bei der Förderung des Kindes.

Im Rahmen der SPFH / HPFH helfen wir Ihnen, wenn Sie Unterstützung beim Kontakt mit der Kita oder der Schule benötigen.
Auch beim Umgang mit Behörden, Ämtern oder Ärzten sind unsere Mitarbeiter für Sie da.

Für wen ist die SPFH/ HPFH da?

  • Familien oder andere Erziehungsberechtigte, die Hilfe bei der Erziehung ihrer Kinder brauchen.
  • Familien, die ein Kind mit einer Beeinträchtigung, Be­hin­derung, einer Entwicklungsverzögerung oder Ver­haltensauffälligkeit haben.
  • Eltern mit einer Beeinträchtigung oder Be­hin­derung.

Der Weg zur SPFH / HPFH

  • Die Sozialpädagogische / Heil­päda­gogische Familienhilfe ist ein ambulantes Angebot der „Hilfe zur Erziehung“ nach §27 SGB VIII des Kinder- und Jugendhilfegesetzes.
  • Die Eltern stellen beim Jugendamt einen Antrag auf „Hilfe zur Erziehung“.  
  • Nach Bewilligung des Antrags sprechen Jugendamt, SPFH / HPFH und Eltern über Hilfen und Ziele.
  • Im Rahmen der Beratungs- und Unterstützungszeit sind Fachkräfte mit pädagogischer und heil­päda­gogischer Aus­bil­dung tätig.
  • Für Eltern enstehen keine Kosten.